Einladung zur Generalversammlung am Samstag, den 18.09.2021

Hiermit laden wir alle Ehrenmitglieder, Mitglieder und Freunde der Trachtenkapelle Obersasbach e.V. herzlich zu unserer Generalversammlung für das Berichtsjahr 2020 am Samstag, den 18.09.2021 um 19:30 Uhr in die Grindehalle ein.

Es gilt die Corona-Verordnung und Sie benötigen bitte eine medizinische Maske oder FFP2-Maske. Außerdem ist die 3G Regel (getestet, geimpft, genesen) zu beachten und der entsprechende Nachweis (z.B. Impfnachweis, tagesaktueller negativer Test) von Allen mitzuführen. Wir sind verpflichtet die Einhaltung der 3G Regel mit der Anwesenheitsliste zu dokumentieren.

Vor der Generalversammlung findet in der Pfarrkirche um 18:30 Uhr ein Gottesdienst für die verstorbenen Mitglieder statt. Nach der Versammlung laden wir alle Anwesenden in der Grindehalle zum gemütlichen Beisammensein ein.

Die Tagesordnung:

  1. Musikalische Eröffnung
  2. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
  3. Totenehrung
  4. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden
  5. Geschäftsbericht des Schriftführers
  6. Geschäftsbericht des Kassierers
  7. Bericht der Kassenprüfer
  8. Entlastung des Gesamtvorstandes
  9. Bericht des Dirigenten
  10. Ehrungen
  11. Satzungsänderung
  12. Wahlen zur Vorstandschaft :
  13. 2. Vorstand
  14. Kassier
  15. aktive Beiräte
  16. Jugendvertreter    
  17. Wünsche und Anträge
  18. Musikalischer Abschluss

Unter dem Punkt „Satzungsänderung“ werden wir den Jugendleiter / die Jugendleiterin in die Vorstandschaft der Trachtenkapelle Obersasbach e.V. mit aufnehmen. Hier der betreffende § 8  unserer Satzung im Wortlaut nach der geplanten Änderung:

§ 8        Organisation und Verwaltung

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Leitung des Vereins erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand und den Gesamtvorstand.

a) Der geschäftsführende Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

     dem 1. Vorsitzenden und seinem Stellvertreter (2. Vorsitzender),

      dem Schriftführer und dem Kassier.

b) Der Gesamtvorstand setzt sich wie folgt zusammen:

        dem Geschäftsführenden Vorstand

        dem Dirigenten

dem Jugendleiter

sowie 4 aktive und 2 passive Mitglieder (Beiräte)

Der geschäftsführende Vorstand, der Jugendleiter und die Beiräte werden jeweils von der Mitgliederversammlung, wechselnd je zur Hälfte, auf die Dauer von 2 Jahren mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Der 1. Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich jeweils allein und leisten rechtsverbindlich Unterschriften (Vorstand im Sinne  26 BGB). Der Vorstand behält sein Amt bis sein Nachfolger durch die Generalversammlung gewählt ist. Der Gesamtvorstand ist vom 1. Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter einzuberufen, der auch die Sitzung leitet.